Alle unsere beratende Tätigkeiten werden nach Aufwand auf Stundenbasis abgerechnet. Sie bekommen von uns eine Rechnung.
Wir prüfen für Sie ob Sie einen DSB brauchen und begründen das. Wir erklären Ihnen in welchen Umfang Sie die DSGVO umsätzen sollten.
Ob Sie ein Verantwortlicher oder sogar ein Auftragsverarbeiter sind können Sie hier anhand unserer Fragen feststellen.
Frage |
JA |
Nein |
Bieten Sie Dienstleistungen in Deutschland an? |
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Bieten Sie Waren in Deutschland an? |
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Bieten Sie Dienstleistungen in der EU an? |
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Bieten Sie Waren in der EU an? |
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Haben Sie Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen? |
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Auswertung
Wenn Sie auch nur eine Frage mit "JA" beantworten konnten, sind Sie Verantwortlicher und die DSGVO ist für Sie anwendbar.
Jetzt sollten Sie tätig werden und prüfen in welchen Umfang.
Definition - Verantwortlicher - Art. 4 DSGVO
7. "Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle,
die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht
der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche beziehungsweise die bestimmten Kriterien
seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
Beispiele für Verantwortliche
Arbeitgeber
Ärzte
Vereine
Handwerker
Geschäftsinhaber
Selbsständige
Frage |
JA |
Nein |
Bieten Sie in fremden Namen, d.h. im Auftrag eines Dritten Dienstleistungen in Deutschland an? |
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Bieten Sie in fremden Namen, d.h. im Auftrag eines Dritten Waren in Deutschland an? |
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Bieten Sie in fremden Namen, d.h. im Auftrag eines Dritten Dienstleistungen in der EU an? |
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Bieten Sie in fremden Namen, d.h. im Auftrag eines Dritten Waren in der EU an? |
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Auswertung
Wenn Sie auch nur eine Frage mit "JA" beantworten konnten, sind Sie Auftragsverarbeiter und die DSGVO ist für Sie anwendbar.
Jetzt sollten Sie tätig werden und prüfen in welchen Umfang.
Definition - Auftragsverarbeiter - Art. 4 DSGVO
8. „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
Beispiele für Auftragsverarbeiter
Telekommunikationsanbieter
Inhaber einer Webseite
Handweker und Betriebe die Dritte mit Leistung beauftragen
Markler
Jeder der Daten dritter Speichert
Entsorgungsunternehmen für Daten, Akten usw.